Arbeitsbewilligung Schweiz 2026: Entwickler aus Drittstaaten

Kurz gesagt
Als Softwareentwicklerin oder -entwickler aus einem Staat ausserhalb der EU/EFTA brauchst du einen Schweizer Arbeitgeber, der das Gesuch für dich stellt, einen Hochschulabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung (in manchen Fällen genügt stattdessen eine starke Laufbahn), einen ortsüblichen Lohn und einen freien Platz im Kontingent. Einen echten Vorteil hast du: Das Staatssekretariat für Migration führt Softwareentwicklung als Mangelberuf.
Dieser Eintrag erspart deinem Arbeitgeber oft den schwierigsten Teil des Dossiers, nämlich den Nachweis, dass sich niemand aus der Schweiz oder aus Europa für die Stelle finden liess. Der Rest bleibt streng. Wie das Verfahren abläuft, was es kostet und wie lange es dauert, zeigen wir hier anhand des Gesetzes, der Kontingentsverordnung für dieses Jahr, der internen Weisungen des Staatssekretariats für Migration und der Arbeitgeberseiten von vier Kantonen.
Wer stellt das Gesuch, du oder der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist eindeutig: «Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit ist die Bewilligung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber zu beantragen» (Art. 11). Das Zürcher Amt für Wirtschaft wird in seinen Erläuterungen für Arbeitgeber noch deutlicher: Ein Gesuch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers selbst wird gar nicht behandelt.
Die Bewilligung lässt sich also nicht regeln, bevor du ein Angebot hast. Die Reihenfolge lautet: zuerst das Angebot, dann der Vertrag, dann das Gesuch. Der Vertrag muss unterschrieben sein und festhalten, dass er nur gilt, wenn die Bewilligung erteilt wird. So beschreibt es das Staatssekretariat für Migration (SEM). Eingereicht wird das Gesuch im Kanton, in dem du arbeiten wirst. Eine Firma mit Sitz im Ausland braucht dafür eine bevollmächtigte Vertretung in der Schweiz, wie Zürich auf seiner Seite zum Gesuch erklärt.
Was du beeinflussen kannst, ist die Qualität des Dossiers. Der Kanton prüft es an fünf Voraussetzungen aus den Artikeln 18 bis 24 AIG: Die Anstellung muss im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen, Bewerbende aus der Schweiz und der EU/EFTA haben Vorrang, der Lohn muss ortsüblich sein, du musst qualifiziert sein, und es braucht eine passende Wohnung. Für Entwickler sind Vorrang und Qualifikation die beiden heiklen Punkte, und beim Vorrang startest du mit einem Vorsprung.
Vorrang: Warum es Entwickler leichter haben
Auf dem Papier ist die Regel hart. Zugelassen wirst du nur, «wenn nachgewiesen wird, dass keine dafür geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörige von Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde, gefunden werden können» (Art. 21 AIG). Als inländisch gelten Schweizerinnen und Schweizer und alle, die bereits in der Schweiz leben und hier arbeiten dürfen. In der Praxis belegt ein Arbeitgeber das mit datierten Stelleninseraten, einer Meldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und auf EURES sowie einer Liste der Bewerbungen mit dem Grund jeder Absage. So verlangt es Zürich im Normalfall.
Für Entwickler gilt der Normalfall oft nicht. Die Weisungen des SEM zum Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit, das Handbuch, nach dem die Kantone arbeiten (Ziffer 4.3.2.2.1, Stand 30. Juni 2026), nennen Berufsarten mit einem ausgeprägten strukturellen Fachkräftemangel. Bei diesen darf die Behörde annehmen, dass das inländische Potenzial ausgeschöpft ist, und auf den Nachweis der Suchbemühungen verzichten. Auf der Liste steht:
Spezialist/innen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (Informatikingenieure, Systemanalytiker/innen, Softwareentwickler/innen, Anwendungsprogrammierer/innen, Fachkräfte Datenbanken und Netzwerke)
Der Arbeitgeber erfüllt die Nachweispflicht, indem er im Gesuch plausibel darlegt, dass die Stelle unter einen dieser Mangelberufe fällt. Die Zürcher Erläuterungen sagen dasselbe: Bei Mangelberufen kann auf Inserate und Bewerberlisten verzichtet werden, doch der Arbeitgeber muss den Mangel begründen, und eine kurze Flaute auf dem Arbeitsmarkt zählt nicht.
Zwei Haken gibt es. Ein Kanton kann trotzdem Nachweise verlangen, wenn er Anlass dazu sieht, etwa wegen der Lage auf seinem eigenen Arbeitsmarkt. Und manche Kantone verlangen ohnehin bestimmte Schritte: Genf erwartet auf seiner Seite für Arbeitgeber (auf Französisch), dass die Stelle dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet wurde, egal wie hoch die Arbeitslosigkeit im Beruf ist. Frag deinen künftigen Arbeitgeber früh, ob er mit dem Mangelberuf argumentieren oder eine Suche dokumentieren will. Eine Suche bedeutet nämlich, dass die Stelle ausgeschrieben sein muss, bevor das Gesuch eingereicht werden kann.
Wer als qualifiziert gilt und wie es ohne Studium geht
Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen können nur «Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten und anderen qualifizierten Arbeitskräften» erteilt werden (Art. 23 AIG). Das SEM versteht darunter einen Abschluss einer Universität oder Fachhochschule und mehrere Jahre Berufserfahrung. Wie konsequent das angewendet wird, zeigt das Faktenblatt des Bundesrats zur Beanspruchung der Höchstzahlen: In den Jahren vor 2023 hatten rund 87 Prozent aller zur Erwerbstätigkeit zugelassenen Drittstaatsangehörigen mindestens einen Tertiärabschluss.
Ein Abschluss ist aber nicht der einzige Weg. Das Gesetz lässt auch «Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten» zu, sofern ein Bedarf ausgewiesen ist (Art. 23 Abs. 3 Bst. c AIG), und die Weisungen des SEM (Ziffer 4.3.5.1) wenden das auf Mangelberufe an. Mindestens nötig sind ein Berufsbildungsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung, in der Regel mindestens fünf Jahre, mit Belegen. Als Beispiele für diesen Weg nennt die Weisung technische und spezialisierte ICT-Berufe wie Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke. Wer sich das Programmieren selbst beigebracht hat und eine starke Laufbahn vorweisen kann, hat also Argumente, aber keinen sicheren Weg. Rechne mit einer genaueren Prüfung: Diese Fälle gehen nach der Verordnung des EJPD über das Zustimmungsverfahren (ZV-EJPD, Art. 1) weiterhin zur Zustimmung ans SEM.
Für eine B-Bewilligung zählt mehr als dein Lebenslauf. Die Behörden beurteilen auch «die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter» als Zeichen einer nachhaltigen Integration (Art. 23 Abs. 2 AIG). Eine feste Altersgrenze oder ein bestimmtes Sprachniveau für die erste Bewilligung kennt das Gesetz nicht, und laut den Weisungen (Ziffer 4.3.5.5) können bei sehr gut qualifizierten Fachkräften im internationalen Umfeld gute Englischkenntnisse genügen. Auch deine Diplome zählen: Zürich will die Unterlagen auf Deutsch oder Englisch, wo nötig mit beglaubigter Übersetzung.
Wenn du in der Schweiz studiert hast
Ein Schweizer Hochschulabschluss ändert die Lage. Absolventinnen und Absolventen dürfen nach dem Abschluss sechs Monate bleiben, um eine Stelle zu suchen, und sie können ohne Vorrangprüfung angestellt werden, wenn ihre Tätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse» ist (Art. 21 Abs. 3 AIG). Die Weisungen des SEM (Ziffer 4.4.6) nennen neben Grossunternehmen und KMU ausdrücklich Start-ups als Arbeitgeber, die diesen Weg nutzen können, und der Kanton entscheidet diese Fälle, ohne sie dem SEM vorzulegen. Die Stelle muss aber zu deinem Studium passen: Allgemeine Büroarbeit reicht nicht.
Lohn: keine feste Grenze, aber eine echte Prüfung
Einen Mindestlohn für die Schweizer Arbeitsbewilligung gibt es nicht. Stattdessen müssen die «orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen» eingehalten werden (Art. 22 AIG). Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, Art. 22) sagt dem Kanton, womit er vergleicht: mit Gesetz, Gesamt- und Normalarbeitsverträgen, den Löhnen für die gleiche Arbeit im selben Betrieb und in derselben Branche sowie mit statistischen Lohnerhebungen.
Die Weisungen des SEM (Ziffer 4.3.4) werden konkret. Weil die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen oft unter den tatsächlich bezahlten Löhnen liegen, zieht der Kanton auch aktuelle Lohnerhebungen bei, und deren Durchschnittslöhne sind «in städtischen Verhältnissen in der Regel als Minimum zu betrachten». Als Hilfsmittel nennen die Weisungen unter anderem Salarium des Bundesamts für Statistik, den Nationalen Lohnrechner des SECO, den Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und «Saläre der ICT» von Swiss ICT. Basel-Stadt verweist Arbeitgeber auf Salarium, die Waadt auf den Rechner des SECO. Ein Angebot deutlich unter dem üblichen Lohn für deine Rolle in Zürich oder Genf kann also ein sonst gutes Dossier scheitern lassen.
Zwei Details aus den Weisungen helfen bei Start-ups. Es zählt nur Lohn, auf den du vertraglich Anspruch hast, doch Mitarbeiterbeteiligungen aus einem Beteiligungsplan können angerechnet werden, wenn der Barlohn deinen Lebensunterhalt deckt. Ausserdem prüft der Kanton, ob die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden und ob du gegen Krankheit und Unfall versichert bist. Genf hat eine eigene Regel dazu: Die Stelle muss ein Vollzeitpensum sein.
Auch ein perfektes Dossier braucht dann noch etwas, nämlich einen freien Platz im Kontingent.
Wie die Kontingente auf die Kantone verteilt sind
Für 2026 hat der Bundesrat die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten unverändert gelassen, wie seine Medienmitteilung vom 19. November 2025 festhält: 4500 B-Bewilligungen und 4000 L-Bewilligungen für die ganze Schweiz. Was die meisten Ratgeber auslassen: wer über sie verfügt. Anhang 2 der Verordnung teilt den Kantonen nur 1250 der 4500 B-Bewilligungen zu. Die übrigen 3250 bleiben in der Reserve des Bundes.

Zürich verfügt für das ganze Jahr über 249 B-Bewilligungen, für alle Arbeitgeber im Kanton zusammen. Bei den L-Bewilligungen sind es 399. Reicht das Kontingent eines Kantons nicht, beantragt er beim SEM weitere aus der Reserve des Bundes, mit einem begründeten Gesuch und einem Bericht darüber, wie er seinen eigenen Anteil genutzt hat, so die Weisungen (Ziffer 4.2.1). Das SEM fällt dann den arbeitsmarktlichen Vorentscheid selbst (Art. 40 Abs. 3 AIG). Die Reserve ist vor allem für Fälle wie grosse Firmenansiedlungen, Forschung, den Transfer von Kaderleuten und Know-how sowie grosse Projekte von nationaler Bedeutung gedacht.
Blockiert dich das Kontingent also? Meistens nicht. Laut Bundesrat waren die Drittstaatenkontingente Ende 2024 zu 74 Prozent beansprucht, Ende September 2025 zu rund 52 Prozent. Das Faktenblatt zeigt auch, woher die Nachfrage kommt: 2023 führten die Informations- und Kommunikationsdienstleistungen die Liste der Branchen mit der grössten Nachfrage nach Fachkräften aus Drittstaaten an. Das Kontingent ist eine Obergrenze, über die meisten Dossiers entscheiden die Voraussetzungen weiter oben. Laut demselben Faktenblatt teilt das SEM einem Kanton auf Gesuch hin in der Regel innert weniger Tage zusätzliche Bewilligungen zu. Die Zahlen für 2026 wurden im November 2025 festgelegt, jene für 2027 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Prüf sie, sobald der Bundesrat entschieden hat, denn jedes Kontingentsjahr beginnt am 1. Januar.
Zwei Randbemerkungen. Für britische Staatsangehörige gibt es ein eigenes Kontingent, 2026 sind es 2100 B- und 1400 L-Bewilligungen. Und Einsätze von höchstens vier Monaten innerhalb von zwölf Monaten fallen nicht unter die Kontingente (Art. 19 Abs. 4 VZAE), der Vorrang und die übrigen Voraussetzungen gelten aber trotzdem.
L- oder B-Bewilligung: Was ist der Unterschied?
Die Dauer deines Vertrags bestimmt die Art der Bewilligung. Eine L-Bewilligung gilt für Aufenthalte bis zu einem Jahr (Art. 32 AIG). Die Seite der Waadt für Arbeitgeber (auf Französisch) beschreibt die Praxis dort: Die L-Bewilligung läuft so lange wie der Vertrag, höchstens 364 Tage, und kann einmal verlängert werden. Die B-Bewilligung ist für Aufenthalte von mehr als einem Jahr gedacht. Die Waadt erteilt sie bei unbefristeten Verträgen oder bei befristeten von mehr als 24 Monaten, und für Drittstaatsangehörige muss sie jedes Jahr verlängert werden.
Der Unterschied zählt vor allem, wenn du weiterziehen willst. Mit einer L-Bewilligung kann ein Stellenwechsel nur bewilligt werden, «wenn wichtige Gründe vorliegen», und die Voraussetzungen werden neu geprüft (Art. 38 Abs. 1 AIG). Mit einer B-Bewilligung kannst du «die Stelle ohne weitere Bewilligung wechseln» (Art. 38 Abs. 2 AIG), und solange du nicht arbeitslos bist, hast du Anspruch auf einen Kantonswechsel (Art. 37). Nach zehn Jahren in der Schweiz, davon die letzten fünf ununterbrochen mit B-Bewilligung, kann dir die Niederlassungsbewilligung C erteilt werden. Bist du gut integriert und verständigst du dich gut in der Landessprache am Wohnort, geht das schon nach fünf Jahren (Art. 34).
Muss das SEM noch jede Bewilligung genehmigen?
Nein, und genau hier sind viele Ratgeber veraltet. Die Seite des SEM zum Verfahrensablauf, zuletzt 2020 geändert, beschreibt noch, dass jeder Fall vom Kanton zur abschliessenden Zustimmung ans SEM geht. Seit dem 1. Februar 2023 gilt dieses zweistufige Verfahren aber nur noch für bestimmte Personengruppen und Tätigkeiten, wie das Faktenblatt des Bundesrats festhält. Die aktuelle Liste in der ZV-EJPD (Art. 1) nennt unter anderem die selbständige Erwerbstätigkeit und Personen, die wegen besonderer Fähigkeiten ohne den üblichen Abschluss zugelassen werden. Die normale Anstellung einer qualifizierten Entwicklerin oder eines qualifizierten Entwicklers steht nicht darauf.
Stammt eine Bewilligung aus der Reserve des Bundes, entscheidet allerdings weiterhin das SEM, und bei Zürichs eigenem Anteil von 249 kann das vorkommen. Die Seite des Zürcher Migrationsamts zeigt denn auch noch einen Zustimmungsschritt beim SEM. Es hängt also von deinem Kanton und deinem Fall ab. Dein Arbeitgeber kann bei der Arbeitsmarktbehörde nachfragen, was gilt.

Wie lange dauert es bis zur Arbeitsbewilligung? Kanton für Kanton
Die Kantone, die Fristen veröffentlichen, nennen ein bis zwei Monate vom vollständigen Dossier bis zum Entscheid, dazu kommt bei Bedarf das Visum. Sie messen allerdings nicht dasselbe.
Zürich
Zürich nennt keine Bearbeitungszeit. Gesuche gehen online über ZHservices oder EasyGov ein, wo sich auch der Stand verfolgen lässt. Eine gutgeheissene erste Bewilligung zulasten des Kontingents kostet 400 Franken, eine Ablehnung ebenfalls 400 Franken, bei besonders aufwendigen Fällen kommt ein Zuschlag von bis zu 50 Prozent dazu.
Waadt
Die Waadt liefert die klarsten Zahlen. Ein vollständiges Dossier braucht im Schnitt rund vier Wochen bis zum kantonalen Entscheid, wo die Zustimmung des Bundes nötig ist, rund zehn Tage mehr. Dein Einreisevisum beantragst du zwei bis drei Monate vor dem geplanten Stellenantritt bei der Schweizer Vertretung, parallel zum Gesuch deines Arbeitgebers. Die Gebühren betragen 400 Franken für eine B- und 200 Franken für eine L-Bewilligung.
Genf
Genf bittet Arbeitgeber, das Gesuch rund sechs bis acht Wochen vor deiner Ankunft einzureichen. Das Dossier geht zuerst an das kantonale Bevölkerungs- und Migrationsamt (OCPM) und dann an das Arbeitsinspektorat (OCIRT), das eine tripartite Kommission um eine Stellungnahme bitten kann.

Die Tabelle des OCPM nennt für EU-Angehörige und für Personen von ausserhalb Europas dieselben sechs bis acht Wochen, als blossen Richtwert: Manche Fälle dauern länger.
Basel-Stadt
Die Seite des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit nennt für Drittstaatsangehörige weder Frist noch Gebühr. Sie verweist Arbeitgeber aber auf Salarium, um den üblichen Lohn zu prüfen. Damit weisst du, woran das Amt dein Angebot misst.
Ist die Bewilligung erteilt und bist du eingereist, meldest du dich vor Stellenantritt bei deiner Wohngemeinde an, wie es Art. 12 AIG verlangt. In Zürich schickt dich die Gemeinde danach zum Migrationsamt für die biometrischen Daten, und der Ausweis kommt per Post.
Wenn du einen EU- oder EFTA-Pass hast
Dann gilt fast nichts von alledem. Dank dem Freizügigkeitsabkommen gibt es für dich kein Kontingent, keine Vorrangprüfung und keine Prüfung der Qualifikation. Die häufigen Fragen des SEM für EU/EFTA-Staatsangehörige fassen das Wichtigste zusammen.
| Entwickler aus EU/EFTA | Entwickler aus Drittstaaten | |
|---|---|---|
| Kontingent | Keines | 4500 B und 4000 L für die ganze Schweiz |
| Vorrangprüfung, Prüfung der Qualifikation | Nein | Ja |
| Langfristige Bewilligung | B, fünf Jahre gültig | B, jährlich verlängert (Waadt) |
| Stelle bis 3 Monate pro Jahr | Nur Meldung, keine Bewilligung | Bewilligung nötig |
Du meldest dich innert 14 Tagen nach der Ankunft und vor Arbeitsbeginn an, mit einer schriftlichen Anstellungsbestätigung. Ein Vertrag bis 364 Tage ergibt eine L-Bewilligung EU/EFTA, einer ab einem Jahr eine B-Bewilligung mit fünf Jahren Gültigkeit. Zur Stellensuche darfst du zudem mindestens sechs Monate bleiben, mit einer Bewilligung zur Stellensuche vom kantonalen Migrationsamt. Auch kroatische Staatsangehörige haben die volle Freizügigkeit: Im Januar 2026 bestätigte der Bundesrat, dass die Schwellenwerte für eine Wiedereinführung von Kontingenten nicht erreicht wurden.
Was du tun solltest, sobald du ein Angebot hast
Stell dem Arbeitgeber drei Fragen, bevor du irgendwo kündigst: In welchem Kanton geht das Gesuch ein? Hat die Firma schon einmal jemanden aus einem Drittstaat angestellt? Und will sie mit dem Mangelberuf Softwareentwicklung argumentieren oder eine dokumentierte Suche durchführen? Eine Firma mit Erfahrung kennt ihre Arbeitsmarktbehörde und den Papierkram. Wer es zum ersten Mal macht, sollte die Liste der Mangelberufe aus den SEM-Weisungen griffbereit haben.
Bereite dann deinen Teil vor, während der Arbeitgeber seinen erledigt. Sammle Diplome, Arbeitszeugnisse und einen Lebenslauf, der die Jahre und die Technologien zeigt, mit beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche oder Englische, wenn die Originale in einer anderen Sprache sind. Kläre, ob du ein Visum brauchst, und buche den Termin bei der Botschaft früh. Liegt das Angebot unter dem, was Salarium oder die Lohnerhebung von Swiss ICT für deine Rolle und deine Stadt zeigen, sprich es jetzt an, denn der Kanton wird es tun.
Wenn du noch suchst, fang mit den aktuellen Stellen in unserer Übersicht für Software Engineering in Zürich an.
Häufige Fragen
- Kann ich als Tourist in die Schweiz einreisen und vor Ort eine Stelle suchen?
- Suchen darfst du, arbeiten nicht, und über die Bewilligung wird in der Regel nicht entschieden, während du im Land wartest. Das Gesetz sagt: Wer für einen vorübergehenden Aufenthalt eingereist ist und danach eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragt, muss den Entscheid im Ausland abwarten. Der Kanton kann den Aufenthalt während des Verfahrens nur erlauben, wenn die Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind.
- Darf mein Ehepartner mit meiner B-Bewilligung in der Schweiz arbeiten?
- Ja. Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz dürfen Ehegatten und Kinder von Personen mit B-Bewilligung, die im Rahmen des Familiennachzugs nachziehen, in der ganzen Schweiz angestellt oder selbständig arbeiten, ohne eigene Arbeitsmarktprüfung. Für den Familiennachzug selbst gelten Bedingungen: Die Familie wohnt zusammen, hat eine passende Wohnung und ist nicht auf Sozialhilfe angewiesen. Zudem kann sich dein Ehepartner in der Landessprache am Wohnort verständigen oder ist für einen Sprachkurs angemeldet.
- Brauche ich Deutsch- oder Französischkenntnisse für eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
- Für die Zulassung zur Stelle nicht. Zürich nimmt Gesuchsunterlagen auf Deutsch oder Englisch an, und das Gesetz verlangt für eine erste Arbeitsbewilligung kein bestimmtes Sprachniveau. Bei der B-Bewilligung gehören Sprachkenntnisse zwar zu den Zeichen einer nachhaltigen Integration, doch laut den Weisungen des SEM können bei Spezialisten im internationalen Umfeld gute Englischkenntnisse genügen. Wichtiger wird die Landessprache später, für die C-Bewilligung.
- Zählen Aktien oder Optionen eines Start-ups zum Lohn?
- Teilweise. Nach den Weisungen des SEM können Mitarbeiterbeteiligungen, die in einem Beteiligungsplan geregelt sind, an den Lohn angerechnet werden. Der Barlohn muss aber deinen Lebensunterhalt decken, und die Beteiligung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Grundlohn stehen.