Geistiges Eigentum im Schweizer Arbeitsvertrag 2026

Bevor du unterschreibst

Software, die du im Rahmen deines Jobs schreibst, und Erfindungen, die du dabei machst, gehören deinem Arbeitgeber, auch ausserhalb der Bürozeiten. Was du in deiner Freizeit baust, ohne Bezug zu deiner Arbeit, gehört dir, ausser dein Vertrag spricht es dem Arbeitgeber zu. Und ein Konkurrenzverbot bindet dich nur, wenn du im Job Einblick in den Kundenkreis oder in echte Geschäftsgeheimnisse hattest.

So steht es im Gesetz, und dein Vertrag kann das meiste davon anders regeln. Wir gehen unten die Gesetze durch, zwei Urteile des Bundesgerichts, den IP-Teil eines echten Gesamtarbeitsvertrags und eine Studie von 2026 für das SECO darüber, wie verbreitet solche Klauseln sind. Und wir zeigen, was das für deinen Code, deine Nebenprojekte und deinen nächsten Job bedeutet.

Wem gehört der Code, den du bei der Arbeit schreibst?

Für Code gilt Artikel 17 des Urheberrechtsgesetzes (URG): Wird ein Computerprogramm in einem Arbeitsverhältnis «bei Ausübung dienstlicher Tätigkeiten sowie in Erfüllung vertraglicher Pflichten» geschaffen, so ist der Arbeitgeber «allein zur Ausübung der ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse berechtigt». Rechtlich bleibst du der Urheber, denn das kann nur ein Mensch sein (Art. 6). Ob das Programm aber kopiert, verkauft, lizenziert oder veröffentlicht wird, entscheidet allein dein Arbeitgeber.

Software ist die Ausnahme. Bei allen anderen Werken liegt das Urheberrecht zuerst bei der Person, die sie geschaffen hat, auch im Job. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sagt es klar: Die Urheberrechte an Werken «wie Texte, Grafiken oder Zeichnungen stehen dem Arbeitnehmer zu». Will der Arbeitgeber diese Rechte, muss er sie sich abtreten lassen, am besten im Arbeitsvertrag, wobei das laut IGE auch stillschweigend geschehen kann. Dein Architekturdokument gehört also grundsätzlich dir. Der Service, den es beschreibt, nicht.

Für Erfindungen gilt das Obligationenrecht (OR). Artikel 332 gibt dem Arbeitgeber alle Erfindungen und Designs, die du «bei Ausübung [deiner] dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung [deiner] vertraglichen Pflichten» machst, allein oder zusammen mit anderen, und zwar «unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit». Ein Programm als solches lässt sich in der Schweiz nicht patentieren, aber das IGE hält fest, dass programmbezogene technische Erfindungen, etwa elektronische Steuerungen, patentierbar sein können.

Wem deine Arbeit gehört, wenn der Vertrag schweigt. Teil des Jobs: Software und Erfindungen dem Arbeitgeber. Bei der Arbeit, nicht deine Aufgabe: Software dir, Erfindungen kann er schriftlich gegen Vergütung beanspruchen. Sonst: dir.
Was das Gesetz für Software, Erfindungen und andere Werke vorsieht, je nachdem, wie eng sie mit deinem Job verbunden sind. Quellen: Obligationenrecht Art. 321a, 332, 362; Urheberrechtsgesetz Art. 6, 16, 17; IGE.

Beide Regeln hängen an derselben Frage: Gehörte die Arbeit zu dem, wofür du angestellt wurdest? Keiner der beiden Artikel nennt Arbeitszeiten oder das Büro. Code für das Produkt deines Teams, an einem Sonntag auf deinem eigenen Laptop geschrieben, gehört deshalb sehr wahrscheinlich trotzdem zu deinem Job. Manche Verträge sagen das ausdrücklich, wie der von Swisscom für Erfindungen weiter unten. Die eigentliche Frage ist, was dein Job umfasst, und im Raum zwischen «mein Job» und «mein Wochenende» beginnen die meisten Streitigkeiten.

Bei der Arbeit entstanden, aber nicht deine Aufgabe

Für Erfindungen kennt das Gesetz eine Zwischenkategorie. Angenommen, du wurdest für Web-Frontends eingestellt und kommst beim Debuggen der Build-Pipeline auf eine neue Art, Testläufe zu planen. Das ist «bei Ausübung [deiner] dienstlichen Tätigkeit, aber nicht in Erfüllung [deiner] vertraglichen Pflichten» entstanden. Artikel 332 regelt diesen Fall in drei Schritten:

  • Der Arbeitgeber kann solche Erfindungen nur beanspruchen, wenn er sich das in einer schriftlichen Abrede vorbehalten hat, meist im Arbeitsvertrag.
  • Du musst ihm die Erfindung schriftlich melden, und er muss dir innert sechs Monaten schriftlich mitteilen, ob er sie erwerben will oder dir freigibt.
  • Behält er sie, schuldet er dir eine «besondere angemessene Vergütung». Deren Höhe richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung, der Mitwirkung des Arbeitgebers, der Nutzung seiner Hilfspersonen und Betriebseinrichtungen, deinen eigenen Aufwendungen und deiner Stellung im Betrieb.

Der letzte Punkt gehört zu den wenigen Regeln hier, die kein Vertrag aufheben kann: Artikel 362 zählt Artikel 332 Absatz 4 zu den Bestimmungen, von denen nicht zu deinen Ungunsten abgewichen werden darf. Den Rest von Artikel 332 kann ein Vertrag anders regeln.

Für Software gibt es keine solche Zwischenregel. Artikel 17 URG verlangt beide Bedingungen, die dienstliche Tätigkeit und die vertragliche Pflicht. Code, den du bei der Arbeit schreibst, der aber nicht zu deinen Aufgaben gehört, fällt also nicht darunter. Sagt dein Vertrag nichts anderes, bleibt das Urheberrecht bei dir. Die Gewerkschaft syndicom, die ICT-Angestellte vertritt, liest das Gesetz gleich: Von Gesetzes wegen gehören dem Arbeitgeber nur Erfindungen und Programme, die in Erfüllung vertraglicher Pflichten entstehen. Genau deshalb schreiben Arbeitgeber eigene Klauseln.

Was in einer echten IP-Klausel steht

Wie Arbeitgeber diese Lücken füllen, zeigt eine öffentliche Klausel. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von Swisscom mit den Gewerkschaften syndicom und transfair gilt seit Januar 2024 und hat einen eigenen Abschnitt zum Immaterialgüterrecht. Er läuft bis Ende 2026 oder ein Jahr länger, wenn keine Seite bis Juni 2026 Neuverhandlungen verlangt hat.

Die Urheberrechtsklausel im GAV Swisscom 2024 mit Anmerkungen: Die Rechte gehen mit ihrer Entstehung über, nur für Arbeit im Zusammenhang mit deinem Aufgabengebiet, für alle Werke, und nicht benötigte Rechte sollen dir überlassen werden.
Ziffer 2.11.1 des GAV Swisscom 2024 im Wortlaut, mit unseren Anmerkungen. Quelle: transfair.ch, abgerufen am 19. Oktober 2026.

Die Urheberrechtsklausel geht weiter als das Gesetz: Erfasst sind «alle Werke», also auch Texte und Grafiken, und alles, was «im Zusammenhang mit ihrem Aufgabengebiet» entsteht. Das reicht weiter als deine vertraglichen Pflichten. Die Grenze bleibt aber dein Aufgabengebiet: Eine App ohne jeden Bezug zu deinem Job fällt also nicht darunter. Die Erfindungsklausel übernimmt Artikel 332 fast wörtlich und sagt ausdrücklich, was das Gesetz offenlässt: Die Regel gilt «unabhängig von Zeit und Ort der erfinderischen Tätigkeit». Eine Erfindung, die du zu Hause machst, zählt also auch. Und der GAV bietet einen Weg zurück: Rechte, an denen Swisscom kein Interesse hat, sollen dir vertraglich überlassen werden.

Derselbe GAV regelt auch Nebentätigkeiten. Bezahlte Arbeit ausserhalb des Konzerns oder Arbeit, die deine Leistung bei Swisscom beeinträchtigen kann, musst du mit einem Formular melden und bewilligen lassen. Die Bewilligung gibt es, wenn kein Interessenkonflikt besteht, deine Arbeit nicht leidet, die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes eingehalten werden und die Nebentätigkeit nichts daran ändert, dass du der Schweizer Sozialversicherung unterstellt bist.

Nicht jeder Arbeitgeber ist so sorgfältig. In einer Resolution von 2020 (auf Englisch) beklagte syndicom für die ICT-Branche, dass immer mehr Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangen, IP-Rechte weit umfassender abzutreten, als das Gesetz vorsieht, auch für Arbeit aus der Zeit vor der Anstellung oder aus der Freizeit. Das ist die Sicht der Gewerkschaft, nicht die eines Gerichts. Trotzdem zeigt sie dir, worauf du achten solltest: Formulierungen, die alles beanspruchen, was du während der Anstellung schaffst, ohne Bezug zu deinen Aufgaben, oder alles, was du schon vor deinem Eintritt gemacht hast.

So gehört dein Nebenprojekt weiterhin dir

Ausgangspunkt ist die Frage von oben. Ein Nebenprojekt gehört weiterhin dir, wenn es nicht zu deinem Job gehört und dein Vertrag es nicht beansprucht. Arbeitszeit und Geräte sind nicht der rechtliche Massstab, aber im Streitfall dreht sich die Beweisführung genau darum. Das Gesetz verlangt zudem, dass du Geräte des Arbeitgebers sorgfältig behandelst (OR Art. 321a), und Artikel 332 berücksichtigt die Nutzung seiner «Betriebseinrichtungen», wenn er festlegt, was eine Erfindung wert ist. Code, den du nachts auf deinem eigenen Rechner in deinem eigenen Repository schreibst, lässt sich schlicht leichter verteidigen.

Zwei Grenzen gelten auch für ein Projekt, das klar dir gehört. Solange du angestellt bist, darfst du keine bezahlte Arbeit für Dritte leisten, mit der du deine Treuepflicht verletzt, vor allem nicht, wenn du damit deinen Arbeitgeber konkurrenzierst (Art. 321a Abs. 3). Ein kostenloses Spiel, das du am Wochenende programmierst, ist in Ordnung, ein bezahltes Tool, das mit dem Produkt deines Arbeitgebers konkurriert, nicht. Und was du bei der Arbeit vertraulich erfahren hast, etwa Code, Kundendaten oder Pläne, hat im Projekt nichts zu suchen (Art. 321a Abs. 4).

Die praktischen Schritte sind einfach, und der beste Zeitpunkt dafür ist vor der Unterschrift. Liste die Projekte, die dir schon gehören, in einem Anhang auf, mit Links zu den Repositories. Hat die IP-Klausel keinen Bezug zu deinen Aufgaben, bitte um einen. Liegt dein Projekt nahe am Geschäft deines Arbeitgebers, bitte um eine schriftliche Freigabe, so wie Artikel 332 einem Arbeitgeber erlaubt, eine Erfindung freizugeben. Eine kurze E-Mail reicht:

Bevor ich unterschreibe: Die IP-Klausel in Ziffer 7 erfasst alle Werke, die während meiner Anstellung entstehen. Können wir sie auf Arbeit im Zusammenhang mit meinen Aufgaben beschränken? Ausserdem betreue ich zwei Open-Source-Projekte (siehe unten), an denen ich in meiner Freizeit weiterarbeiten möchte. Könnt ihr mir schriftlich bestätigen, dass sie bei mir bleiben?

Bringt dein Nebenprojekt irgendwann Geld ein, stellt sich die Frage der Sozialversicherung separat. Unser Ratgeber zum Freelancing erklärt, wie die AHV Nebeneinkommen behandelt.

Open Source, im Job und in der Freizeit

Bei der Arbeit gehört der Code deinem Arbeitgeber, also entscheidet er, ob und unter welcher Lizenz er veröffentlicht wird. Das zählt bei jedem Patch, den du upstream schickst. Signierst du einen Commit mit git commit -s, kann diese Sign-off-Zeile laut der git-Dokumentation bestätigen, dass du das Recht hast, die Arbeit unter der Lizenz des Projekts einzureichen. Mit dem Developer Certificate of Origin, das der Linux-Kernel und git verwenden, bestätigst du: «I have the right to submit it under the open source license indicated in the file», also dass du das Recht hast, den Beitrag unter der angegebenen Open-Source-Lizenz einzureichen. Bei Code aus dem Job liegt dieses Recht bei deinem Arbeitgeber. Frag nach, ob es eine Open-Source-Richtlinie gibt, und hol dir eine schriftliche Erlaubnis, wenn es keine gibt.

Der Bund geht von Gesetzes wegen den umgekehrten Weg. Nach Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) legen Bundesbehörden den Quellcode von Software offen, die sie für ihre Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, ausser Rechte Dritter oder Sicherheitsgründe sprechen dagegen. Alle dürfen sie nutzen, weiterentwickeln und weitergeben, ohne Lizenzgebühren. Schreibst du Code für ein Bundesamt, ist Open Source der Normalfall.

In der Freizeit folgen deine Beiträge den Regeln für Nebenprojekte: Was du dort beiträgst, gehört dir, ausser die Arbeit gehört zu deinem Job oder dein Vertrag beansprucht sie. Der Graubereich ist ein Fix für eine Library, die dein Team nutzt, geschrieben an einem Samstag. Das ist nicht direkt deine Aufgabe, liegt aber nahe daran. Willst du später nicht darüber streiten, sprich vorher mit deiner Teamleitung.

Konkurrenzverbote sind verbreitet und oft zu weit gefasst

Ein Konkurrenzverbot schränkt ein, was du nach dem Austritt tun darfst, und ist darum die Klausel, die Entwicklern am meisten Sorgen macht. Die ersten Zahlen für die Schweiz erschienen im Januar 2026, in einer Studie der OECD für das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), mit einer Zusammenfassung auf Deutsch. Laut den Arbeitgebern unterliegen 16 bis 24 Prozent der Angestellten im Privatsektor einem Konkurrenzverbot. Bei den Angestellten sagten 19 Prozent, sie seien sicher an eines gebunden, weitere 24 Prozent hielten es für wahrscheinlich.

Balkendiagramm der Klauseln laut Arbeitgebern: Geheimhaltung rund 50 %, Konkurrenzverbot 16 bis 24 %, Kundenabwerbeverbot 15 %, Ausbildungskosten 13 %, Boni 10 %, Abwerbeverbot für Personal 10 %. 53 % der Angestellten haben drei oder mehr.
Anteil der Angestellten im Privatsektor, für die eine Klausel gilt, und wie viele Klauseln Angestellte angeben. Quelle: OECD-Umfragen für das SECO, 2025, veröffentlicht im Januar 2026.

Die Klauseln kommen im Paket: 53 Prozent der Angestellten gaben drei oder mehr an. Ein Viertel der Firmen mit Konkurrenzverboten wendet sie auf das ganze Personal an, egal in welcher Funktion. Rund ein Drittel der Angestellten mit Konkurrenzverbot sagte, es sei keine Entschädigung vorgesehen. Und ein beträchtlicher Teil der Klauseln nennt keine Dauer oder kein Gebiet, womit sie laut den Autoren vor Gericht höchstwahrscheinlich nicht standhalten würden. Die Autoren warnen auch, dass Angestellte sich oft trotzdem an solche Klauseln gebunden fühlen. Die nützliche Frage ist also nicht, ob dein Vertrag eine hat, sondern ob sie halten würde.

Wann bindet dich ein Konkurrenzverbot?

Die Regeln stehen in den Artikeln 340 bis 340c OR. Die Schriftform, die Grenzen des Umfangs und die Gründe, aus denen eine Klausel wegfällt, kann kein Vertrag zu deinen Ungunsten ändern (Art. 362).

Es muss schriftlich sein, von dir unterschrieben, und es bindet dich nur, wenn dir die Stelle «Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse» gab und die Verwendung dieses Wissens «den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte». Für viele Entwickler ist der zweite Teil die Schwachstelle. Im Urteil BGE 138 III 67 bestätigte das Bundesgericht, dass die Konkurrenzverbote zweier Senior-Trainer einer Genfer Schulungsfirma ungültig waren, weil die Kunden sie wegen ihrer persönlichen Fähigkeiten wählten und nicht wegen der Firma. Das Gericht hielt auch fest, dass Wissen, das man in jeder Firma derselben Branche erwerben kann, kein Geschäftsgeheimnis ist. Dass du React, Kubernetes oder die Funktionsweise von Zahlungen kennst, ist dein Können, nicht das Geheimnis deines Arbeitgebers. Seine noch unveröffentlichte Pricing-Engine zu kennen oder die Person zu sein, die seine wichtigsten Kunden anrufen, ist etwas anderes.

Es muss begrenzt sein nach Ort, Zeit und Gegenstand, sodass es dein wirtschaftliches Fortkommen nicht unbillig erschwert, und es darf drei Jahre «nur unter besonderen Umständen» überschreiten (Art. 340a). Ein Gericht kann eine zu weit gehende Klausel einschränken und berücksichtigt dabei, was dein Arbeitgeber dafür bezahlt. Eine breite Formulierung macht eine Klausel nicht von selbst nichtig. In BGE 145 III 365 hielt das Bundesgericht das Verbot einer Marketingassistentin, drei Jahre lang in der ganzen Schweiz «jede konkurrenzierende Tätigkeit» zu unterlassen, für genügend bestimmt und wies den Fall an das kantonale Gericht zurück. Es fügte aber an, dass eine Klausel, deren Dauer, Ort und Gegenstand sich überhaupt nicht ermitteln lassen, von Anfang an keine Wirkung hat.

Es muss nicht entschädigt werden. Das Schweizer Recht verlangt keine Entschädigung. Deutschland ist strenger: Dort bindet ein Wettbewerbsverbot nur, wenn der Arbeitgeber für jedes Jahr mindestens die Hälfte deiner letzten Bezüge zahlt, die sogenannte Karenzentschädigung (§ 74 HGB). Kommst du aus Deutschland, geh nicht davon aus, dass du denselben Schutz hast.

Es kann früher wegfallen. Nach Artikel 340c fällt die Klausel dahin, wenn dein Arbeitgeber kein erhebliches Interesse mehr daran hat, wenn er dir kündigt, ohne dass du ihm begründeten Anlass gegeben hast, oder wenn du aus einem begründeten Anlass kündigst, den er zu verantworten hat. Verletzt du das Verbot, schuldest du Schadenersatz. Ist eine Konventionalstrafe vereinbart, befreit dich ihre Zahlung in der Regel vom Verbot, ausser der Vertrag sagt etwas anderes. Für weiteren Schaden kannst du aber trotzdem haften. Dass du die konkurrenzierende Tätigkeit tatsächlich aufgibst, kann dein Arbeitgeber nur verlangen, wenn das besonders schriftlich vereinbart wurde und seine Interessen und dein Verhalten das rechtfertigen (Art. 340b).

Unabhängig von alldem gilt deine Schweigepflicht über das Arbeitsverhältnis hinaus, «soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist» (Art. 321a Abs. 4), mit oder ohne Konkurrenzverbot.

Was du vor der Unterschrift fragen solltest

Lies die IP-Klausel und das Konkurrenzverbot so genau wie den Lohn. Bei der IP-Klausel prüfst du, ob sie an deine Aufgaben gebunden ist oder alles beansprucht, was du während der Anstellung schaffst. Beim Konkurrenzverbot prüfst du, ob deine Rolle dir wirklich Kundenkontakte oder Geschäftsgeheimnisse gibt und ob es eine Dauer, ein Gebiet und ein Tätigkeitsfeld nennt. Eine Klausel, die nichts davon nennt, hält kaum, aber eine engere Fassung zu verlangen kostet weniger als ein Streit. Schick dann deine Liste bestehender Projekte und lass dir die Ausnahme schriftlich bestätigen.

Die meisten Arbeitgeber lassen in der Angebotsphase mit sich darüber reden, denn dann wollen sie deine Unterschrift. Unser Ratgeber zu Tech-Interviews in der Schweiz erklärt die Runden, die davor kommen. Vergleichst du mehrere Angebote, leg die Verträge nebeneinander.

Offene Entwicklerjobs in Zürich

Kommt ein Angebot, verlang den vollständigen Vertrag mit allen Anhängen und allen Personalreglementen oder Gesamtarbeitsverträgen, auf die er verweist. Dort steht oft der IP-Teil, so wie bei Swisscom.

Häufige Fragen

Darf ich Code vom alten Arbeitgeber im neuen Job verwenden?
Den Code selbst nicht. Programme, die du im Rahmen deiner Stelle geschrieben hast, darf allein dein früherer Arbeitgeber nutzen, und deine Pflicht, seine Geheimnisse zu wahren, gilt nach dem Austritt weiter, soweit seine berechtigten Interessen es verlangen. Was du mitnimmst, sind dein Können und deine Erfahrung: In einem Entscheid zu einem Konkurrenzverbot hielt das Bundesgericht fest, dass Wissen, das du in jeder Firma derselben Branche hättest erwerben können, kein Geschäftsgeheimnis ist.
Gelten dieselben Regeln, wenn ich als Freelancer arbeite?
Nein. Die Software-Regel in Artikel 17 des Urheberrechtsgesetzes gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Als Auftragnehmer behältst du das Urheberrecht an deinem Code, ausser dein Vertrag überträgt es, und wer ein Teilrecht überträgt, überträgt die anderen nur mit, wenn das vereinbart ist. Deshalb regeln Kundenverträge die Übertragung meist sehr genau.
Werde ich im Patent als Erfinder genannt, wenn die Erfindung dem Arbeitgeber gehört?
Ja. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hält fest, dass Erfinder immer natürliche Personen sind und das Recht haben, im Patentgesuch als Erfinder genannt zu werden, auch wenn die Erfindung dem Arbeitgeber gehört.
Ist ein Konkurrenzverbot ohne Entschädigung gültig?
Ja. Anders als in Deutschland verlangt das Schweizer Recht keine Entschädigung für ein Konkurrenzverbot. Schränkt ein Gericht aber eine zu weit gehende Klausel ein, muss es eine allfällige Gegenleistung des Arbeitgebers berücksichtigen. Eine unbezahlte und breite Klausel lässt sich deshalb leichter zurückstutzen.

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